Bei einem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder eine Versteigerung. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt Ihnen als Käufer die Möglichkeit, ein Gebot für die angebotene Immbilie abzugeben. Besonders ist, dass Immobilien im Bieterverfahren keinen festen Kaufpreis haben. Sie als möglicher Erwerber können ein Gebot abgeben, dass der Verkäufer dann annehmen, ablehnen oder auf Basis Ihres Gebotes weiterverhandeln kann.
Für Immobilien oder aber Baugrundstücke, die von uns im Bieterverfahren angeboten werden, gibt es einen offenen Besichtigungstermin. Bei diesem können Sie sich die Immobilie oder das Baugrundstück in aller Ruhe anschauen und sich über die Immobilie bzw. das Baugrundstück informieren. Die Interessenten erhalten von uns ein ausführliches Exposé. Bei konkretem Kaufinteresse haben Sie die Möglichkeit, in einer festgelegten Frist (siehe Gebotsfrist) über uns ein Kaufangebot abzugeben. Dies besprchen und formulieren wir gern gemeinsam mit Ihnen. Selbstverständlich stehen wir auch vor Abgabe Ihres Gebotes mit weiteren Objektunterlagen und -informationen, ggf. für einen Nach-besichtigungstermin und natürlich mit individueller Beratung -insbesondere zur Finanzierung- zur Verfügung.
Bei einem Bieterverfahren gibt es üblicherweise keinen Angebotspreis und auch keinen Mindestpreis. Es kann eine Mindestpreisanforderung des Verkäufers festgesetzt werden. Letztlich gilt: Sie als Kaufinteressent entscheiden allein, welches Angebot Sie abgeben möchten. Bei konkretem Ankaufinteresse haben Sie folgende zwei Ziele, die Sie bei Ihrem Gebot berücksichtigen sollten: Sie wollen der Höchstbietende werden und gleichzeitig ein Angebot abgeben, das vom Verkäufer akzeptiert wird.
In unseren ausführlichen Verkaufsangeboten stellen wir unter anderem den Verkehrswert der Immobilie dar, den wir unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Verkehrswertermittlung gem. § 194 BauGB (Bundesrepublik Deutschland) ermittelt haben. Dieser Verkehrswert stellt keinen Mindestpreis dar, sondern dient lediglich der Information für Sie als Kaufinteressent.
Jede von uns im Bieterverfahren angebotene Immobilie wird in der Regel über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen beworben. Das Angebot ist somit zeitlich begrenzt. Zwischen der offenen Besichtigung und dem Termin für die Abgabe Ihres Gebotes liegen meist ein bis maximal zwei Wochen.
Bei Kaufinteresse können Sie in einer festgelegten Frist über uns ein Gebot abgeben. Das Gebot ist nicht abschliessend bindend, sollte aber ein wirkliches und ernsthaftes Kaufinteresse widerspiegeln. Der Verkäufer hat nach Ablauf der Bieterzeit die Möglichkeit, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Grundlage weiter zu ver-handeln. Im Zuge einer Abschlussverhandlung geben wir dem Höchstbietenden gern die Möglichkeit, das Gebot in ein bindendes Gebot in Verbindung mit einer Objektreservierung umzuwandeln.
Dem Verkäufer eröffnet das Bieterverfahren die Möglichkeit, in nur wenigen Wochen einen Verkauf abzuwickeln, und zwar ohne den befürchteten "Besichtigungstourismus". Das Bieterverfahren bietet eine Erfolgsquote von fast 100 %. Kaufinteressenten können in kürzester Zeit und ohne langwierige Verhandlungen ihre Wunschimmobilie zum aktuellen tatsächlichen Marktpreis erwerben und geniessen bei uns im Rahmen des Bieterverfahrens die gleiche individuelle Beratung und Betreuung wie im Rahmen eines konventionellen Immobilienerwerbs.
Bei einer Einigung zwischen Verkäufer und Kaufinteressent kommt es zu einer notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages. Zwischen der Einigung über das Gebot sowie weiteren Kaufparametern (z.B. den Übergabetermin) und der Beurkundung eines Kaufvertrages verbleibt ausreichend Zeit, die Kaufpreisfinanzierung zu sichern und einen Kaufvertrag abschlussreif vorzubereiten. Üblicherweise dauert diese Phase zwischen sieben und zehn Tagen. In dieser Zeit ist eine Objektreservierung empfehlenswert.
Für den Käufer einer Immobilie oder eines Baugrundstücks im Bieterverfahren fallen die gleichen Erwerbsnebenkosten an wie bei einem konventionellem Ankauf. In der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen sind insbesondere 5 % Grunderwerb-steuer (einige Bundesländer haben in der Vergangenheit die Grunderwerbsteuer erhöht - Auskunft auf Anfrage), ca. 1,5 % Notar- und Grundbuchkosten sowie eine Maklerprovision in Höhe von 3 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, alles berechnet auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis.
Für weitere Fragen von Ihnen als Verkäufer wie auch als Käufer stehen wir Ihnen nach Vereinbarung in Individualterminen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail