WP Immobilien-Finanzierungen
... und was können wir für SIE tun?

Der Energieausweis

(Quelle: KfW.de)

Seit dem 01. Mai 2014 ist in Deutschland der Energieausweis für Eigentümer von Verkaufs- und Vermietungsliegenschaften endgültig zur Pflicht geworden. Dieser muss allen Hausinteressierten und künftigen Wohnungsmietern unaufgefordert vorgelegt werden.

Benötigen Sie einen Energieverbrauchs- oder bedarfsausweis? Anhand der unten stehenden Grafik können Sie schnell erkennen, ob und welcher Energieausweis für Ihre Liegenschaft notwendig ist.





Wir sind IHR Ansprechpartner. Unsere Sachverständigen und externen Energieberater erstellen Ihnen den notwendigen Energieausweis. Profitieren Sie von unseren sehr günstigen Gebühren für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises Ihrer Liegenschaft.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen unverbindlichen Gesprächstermin in unserem Büro in D-77960 Seelbach oder aber bei Ihnen im Hause. Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern:

Aus der Schweiz: +41 61 751 4914
Aus Deutschland: +49 160 9666 7606

oder aber per E-Mail


 


Für weitere Informationen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) klicken Sie auf das obenstehende Logo - Sie werden dann auf die Homepage der dena weitergeleitet.

 







 
 
 
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