Seit dem 01. Mai 2014 ist in Deutschland der
Energieausweis für Eigentümer von Verkaufs- und
Vermietungsliegenschaften endgültig zur Pflicht geworden. Dieser muss allen
Hausinteressierten und künftigen Wohnungsmietern unaufgefordert
vorgelegt werden. Benötigen Sie einen Energieverbrauchs- oder bedarfsausweis? Anhand der unten stehenden Grafik können Sie schnell erkennen, ob und welcher Energieausweis für Ihre Liegenschaft notwendig ist. Wir sind IHR Ansprechpartner. Unsere Sachverständigen und externen Energieberater erstellen Ihnen den notwendigen Energieausweis. Profitieren Sie von unseren sehr günstigen Gebühren für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises Ihrer Liegenschaft. ______________________________________________________________________________________________________
... und was können wir für SIE tun? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||